Fairer Straßenausbau-Beitrag erfolgreich eingeklagt

 

Uns allen ist klar:

Bei der Verbesserung einer Straße sollen sich die Bürger (=Hauseigentümer) angemessen bei den Kosten beteiligen.

Angemessen heißt: Gemessen am Vorteil der Baumaßnahme sollen die Bürger einen entsprechenden prozentuellen Anteil zahlen. Hierbei gilt:

Hat der Bürger

  • einen großen Nutzen, dann zahlt er prozentual viel (z.B. reine Wohnstraßen ohne Durchgangsverkehr)
  • einen geringen Nutzen, dann zahlt er prozentual wenig (z.B. Hauptverkehrsstraße)

Genaues regelt die Beitragssatzung der Stadt Erlangen.

 

Bei der Sanierung der Goethe-Heuwaagstraße hat die Stadtverwaltung geplant und der Stadtrat beschlossen:

Einstufung beider Straßen als "Hauptgeschäftsstraße"

  • Dieses führt zu der höchsten Beteiligung der Bürger an den Baukosten
  • Kriterium war ausschließlich, dass die Straße zu 50% Geschäfte im Erdgeschoss beherbergt bzw. beherbergen könnte.
  • Dass viele "Geschäfte" aufgrund des Verkehrslärms und der täglichen Staus (1200 Busse pro Tag) nur sehr schwer vermietbar sind, hat hierbei nicht interessiert.

 

Viele Bürger waren hiermit nicht einverstanden:

  • Es gab sehr viele Einzelgespräche mit der Verwaltung
  • Unser Verein hat den Stadtrat gebeten, hier einzugreifen. Eine umfangreiche Argumentation wurde zusammengestellt.
  • Viele Stadträte - aller Fraktionen! - haben uns im persönlichen Gespräch immer wieder versichert, dass diese hohe Bürgerumlage keinem eigentlich gerecht erscheint.

 

Gerichtliche Klage als einzige Lösung!

Da auf politischem Weg keine Einigung zu erzielen war, war die letzte Option die Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach.

  • Bürger für die Goethestraße e.V. hat in mehren Info-Veranstaltungen die Lage beschrieben und dargelegt, wie eine gerichtliche Klage aussehen könnte.
  • Ein Klageführer wurde gefunden, der in seinem Namen die Klage einreicht.
  • Durch Spenden fast aller Hausbesitzer kam genügend Geld zusammen, um Rechtsanwalt und Gerichtskosten zu bezahlen (Ein Überschuss wurde für die Vereinsarbeit verwendet).

 

Das Urteil:

Am 29.07.2010 fällt das Verwaltungsricht Ansbach sein Urteil: "Der Bescheid der Stadt Erlangen ... wird aufgehoben."

Die Erlanger Nachrichten schreiben: "Nasenstüber für die Stadt"

 

Gründe:

  • Die Baumaßnahme kommt zum überwiegenden Teil der Allgemeinheit zugute. In der Goethe-Heuwag-Straße dominiert der Busverkehr zum "Verkehrsknotenpunkt Bahnhof".
  • Diese Straßenanlage ist in ihrem Ausbau und dem Wesen ihrer Nutzung einzigartig in Erlangen. Keine der Kategorien der Straßenaubausatzung ist hier sinnvoll anzusetzen.

 

Auflagen des Gerichts an die Stadt Erlangen:

  • Alle Beitrags-Bescheide sind nichtig
  • Der Anteil der Bürger an den Kosten ist ungerechtfertigt hoch
  • Der Stadtrat muss über eine Lösung entscheiden

 

Die Folgen:

Der Stadtrat Erlangen musste über eine Neuregelung entscheiden.

Am 21.10.2010 wird im Stadtrat eine "Sondersatzung Goethe-Heuwaagstraße" verabschiedet.

 

Quintessenz:

  • Wir Bürger haben unser Recht auf eine faire Behandlung bekommen - jedoch erst durch eine gerichtliche Klage gegen die eigene Stadtverwaltung.
  • "alles ist rechtens, da haben wir gar keinen Ermessensspielraum" - so wurde uns über Jahre die Situation von Veraltung und offizieller Politik beschrieben. Und doch kam es anders.
  • Wir Bürger sollten uns wehren, wo immer wir uns nach unserem "Bauchgefühl" ungerecht behandelt fühlen!