Urteil Amtsgericht Ansbach: Geringere Gebühren für Goethestraße

22.10.2010

Stadt Erlangen setzt das Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach in einer Sondersatzung um

Mit freundlicher Genehmigung der Erlanger Nachrichten

ERLANGEN  - Das Verwaltungsgericht in Ansbach hat gesprochen, und die Stadt Erlangen will sich an das Urteil halten. Sie wird eine Sondersatzung erlassen, die den Beitrag neu regelt, den die Bürger der Goethe-/Heuwaagstraße als Anteil am Ausbau der beiden Straßen zu bezahlen haben. Für die Anwohner bedeutet das: Sie müssen rund 25Prozent weniger an Beiträgen überweisen als die Stadt ursprünglich gefordert hatte.

 

Der Gang vor das Verwaltungsgericht hat sich gelohnt: Die Anwohner müssen einen geringeren Teil am Ausbau beitragen.

Der Gang vor das Verwaltungsgericht hat sich gelohnt: Die Anwohner müssen einen geringeren Teil am Ausbau beitragen.

Foto: Böhner

 

Der Gang vor das Verwaltungsgericht hat sich gelohnt: Die Anwohner müssen einen geringeren Teil am Ausbau beitragen.

 

Der Gang vor das Verwaltungsgericht hat sich gelohnt: Die Anwohner müssen einen geringeren Teil am Ausbau beitragen.

 

Foto: Böhner

Das Gericht hatte auf die Klage eines Bürgers reagiert, der argumentiert hatte, dass in der Goethestraße die übliche städtische Straßenausbausatzung nicht zur Anwendung kommen dürfe: Durch die starke Verkehrsbelastung (bis zu 1300 Busse jeden Tag) sei die Goethestraße nicht vergleichbar mit anderen Straßen der Stadt (die EN haben darüber ausführlich berichtet).


Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil eine ähnliche Meinung vertreten: Der Straßentyp sei wohl einmalig, und deshalb sei auch eine Sondernutzung notwendig, die die Beitragssätze für die Anwohner reduzieren werde.

Rechtsreferentin Marlene Wüstner meinte im Haupt- und Planungsausschuss, dass die Stadt die Sondernutzung auf der Basis des Urteils verfassen werde.

 

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Umbau südliche Goethestraße Südliche Goethestraße geht in vorletzte Bauphase

 


Wüstner traf damit auf große Zustimmung der Stadträte, die dies unisono befürworteten. „Wir müssen den Bürgern entgegenkommen“, sagte zum Beispiel Peter Ruthe, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CSU.

SPD und FDP wiederholten in der Diskussion allerdings ihre Kritik an der Verwaltung. Florian Janik, der Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion, und Matthias Faigle, der Chef der Liberalen im Stadtrat, betonten noch einmal, dass sie zu Beginn der Diskussion, die Verwaltung um Lösungsalternativen gebeten hatten zu dem üblichen, jetzt vom Gericht verworfenen Straßenausbaubeitrag. „Wir hatten gespürt, dass etwas nicht passt“, meinte Faigle. Damals hätte es aber geheißen, andere Varianten seien nicht möglich.

 

Kein Vorbild

Rechtsreferentin Wüstner entgegnete darauf, „wir haben daraus gelernt“. Sie machte aber ebenso deutlich: Für eine derartige Sondersatzung, wie jetzt vom Gericht gefordert, habe es bisher noch kein Vorbild gegeben.

Die Sondersatzung hat für die Stadt natürlich finanzielle Auswirkungen. Sie bedeutet deutliche Mindereinnahmen. Voraussichtlich 275000 Euro muss die Stadt nun selbst übernehmen.

Allerdings hofft die Stadt, dass sie diese zusätzlichen Kosten im Rahmen der Städtebauförderung geltend machen können. Die Regierung von Mittelfranken hat bereits signalisiert, dass sie eine Nachmeldung der Ausgaben berücksichtigen möchte. Rund 165000 Euro könnten damit wieder in die Stadtkasse fließen.

RALF H. KOHLSCHREIBER

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