Mit freundlicher Genehmigung der Erlanger Nachrichten
ERLANGEN
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Das Verwaltungsgericht
in Ansbach hat gesprochen, und die Stadt Erlangen will sich an das
Urteil halten. Sie wird eine Sondersatzung erlassen, die den Beitrag neu
regelt, den die Bürger der Goethe-/Heuwaagstraße als Anteil am Ausbau
der beiden Straßen zu bezahlen haben. Für die Anwohner bedeutet das: Sie
müssen rund 25Prozent weniger an Beiträgen überweisen als die Stadt
ursprünglich gefordert hatte.
Der Gang vor das Verwaltungsgericht hat sich gelohnt: Die Anwohner müssen einen geringeren Teil am Ausbau beitragen.
Foto: Böhner
Der Gang vor das Verwaltungsgericht hat sich
gelohnt: Die Anwohner müssen einen geringeren Teil am Ausbau beitragen.
Foto: Böhner
Das Gericht hatte auf die Klage eines Bürgers reagiert, der
argumentiert hatte, dass in der Goethestraße die übliche städtische
Straßenausbausatzung nicht zur Anwendung kommen dürfe: Durch die starke
Verkehrsbelastung (bis zu 1300 Busse jeden Tag) sei die Goethestraße
nicht vergleichbar mit anderen Straßen der Stadt (die EN haben darüber
ausführlich berichtet).
Das Verwaltungsgericht hatte in seinem Urteil eine ähnliche Meinung
vertreten: Der Straßentyp sei wohl einmalig, und deshalb sei auch eine
Sondernutzung notwendig, die die Beitragssätze für die Anwohner
reduzieren werde.
Rechtsreferentin Marlene Wüstner meinte im Haupt- und Planungsausschuss,
dass die Stadt die Sondernutzung auf der Basis des Urteils verfassen
werde.
Links zum Thema
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Wüstner traf damit auf große Zustimmung der Stadträte, die dies unisono
befürworteten. „Wir müssen den Bürgern entgegenkommen“, sagte zum
Beispiel Peter Ruthe, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CSU.
SPD und FDP wiederholten in der Diskussion allerdings ihre Kritik an der
Verwaltung. Florian Janik, der Vorsitzende der sozialdemokratischen
Fraktion, und Matthias Faigle, der Chef der Liberalen im Stadtrat,
betonten noch einmal, dass sie zu Beginn der Diskussion, die Verwaltung
um Lösungsalternativen gebeten hatten zu dem üblichen, jetzt vom Gericht
verworfenen Straßenausbaubeitrag. „Wir hatten gespürt, dass etwas nicht
passt“, meinte Faigle. Damals hätte es aber geheißen, andere Varianten
seien nicht möglich.
Kein Vorbild
Rechtsreferentin Wüstner entgegnete darauf, „wir haben daraus
gelernt“. Sie machte aber ebenso deutlich: Für eine derartige
Sondersatzung, wie jetzt vom Gericht gefordert, habe es bisher noch kein
Vorbild gegeben.
Die Sondersatzung hat für die Stadt natürlich finanzielle Auswirkungen.
Sie bedeutet deutliche Mindereinnahmen. Voraussichtlich 275000 Euro muss
die Stadt nun selbst übernehmen.
Allerdings hofft die Stadt, dass sie diese zusätzlichen Kosten im Rahmen
der Städtebauförderung geltend machen können. Die Regierung von
Mittelfranken hat bereits signalisiert, dass sie eine Nachmeldung der
Ausgaben berücksichtigen möchte. Rund 165000 Euro könnten damit wieder
in die Stadtkasse fließen.
RALF H. KOHLSCHREIBER