Mit freundlicher Genehmigung der Erlanger Nachrichten
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Die städtische
Ausbausatzung für die Goethestraße ist ungültig, die Stadt muss eine
Neuregelung beschließen, die die Anlieger weniger teuer zu stehen kommen
wird. Gegen den ihrer Meinung nach für eine derart befahrene Straße zu
hohen Ausbauanteil hatte ein Bürger vor dem Verwaltungsgericht Ansbach
geklagt, die Richter gaben ihm nun in vollem Umfang recht.
Die Bauarbeiten sind bald am
südlichen Ende der Goethestraße angelangt. Mit der Fertigstellung der
Straße ist aber die Diskussion darüber, wie intensiv sie künftig genutzt
werden soll, keineswegs beendet.
Foto: Bernd Böhner
Die Bauarbeiten sind bald am südlichen Ende
der Goethestraße angelangt. Mit der Fertigstellung der Straße ist aber
die Diskussion darüber, wie intensiv sie künftig genutzt werden soll,
keineswegs beendet.
Für die Leiterin des Rechtsamts der Stadt, Marianne
Vittinghoff, ist diese Entscheidung der Ansbacher Richter „keine
Überraschung“, hatten diese doch bereits bei einem Ortstermin Ende Juli
zu erkennen gegeben, dass die Goethestraße mit ihrer starken
Verkehrsbelastung durch Busse nicht vergleichbar mit anderen Straßen in
der Stadt sei, hier also tatsächlich eine Ausnahmesituation vorliege,
die eine gesonderte Abrechnung erfordere. Dies vor allem auch unter dem
Aspekt, dass der Ausbau dieser Straße durch den besonderen konstruktiven
Mehraufwand — schwere Busse bedürfen eines besonders belastbaren
Unterbaus, der deutlich teurer als gewöhnlich ist — zu höheren
Ausbaukosten und damit zu höheren Anteilen der Anwohner führte.
Frühe Einwände
Damit schließt sich das Gericht der Argumentation der im Verein
„Bürger für die Goethestraße“ zusammengeschlossenen Innenstadtbewohner
an, die bereits frühzeitig beklagt hatten, dass die von der
Stadtverwaltung erhobenen Beitragsrechnungen an die Bürger nicht zu
rechtfertigen seien.
Die Richter des Verwaltungsgerichts sehen es höchst problematisch an,
wenn zur Ermittlung der Bürgerbeiträge für diese Straße die übliche
Straßenausbau-Beitragssatzung angewendet wird — zu „einmalig“ sei diese
Situation mit bis zu 1300 Bussen am Tag, um von einer gewöhnlichen
Straße zu sprechen. Pikanterweise hat sich das Gericht die
Sprachregelung von Oberbürgermeister Siegfried Balleis zu Eigen gemacht,
der bei der Wiedereröffnung der Heuwaag-/Goethestraße im Herbst 2009
von der „Aorta“ der Innenstadt sprach und der Straße damit gleichsam
jenes Prädikat verlieh, das die Bürger als negativ empfinden: Bis an die
Grenzen belastet und damit eine Zumutung.
Rechts- und Ordnungsreferentin Marlene Wüstner glaubt gleichwohl, dass
sich der „Schaden“ für die Stadt in Grenzen halten wird. Zwar müsse man
davon ausgehen, dass bei einer noch zu formulierenden neuen
Beitragssatzung („eine Ausnahmesatzung“, so Frau Wüstner) die Stadt
weniger Kosten auf die Bürger wird umlegen können, „aber das wird
voraussichtlich weit geringer ausfallen, als die Bürger sich
vorstellen“. In einer Mitteilung von David Cushing und Torsten Gerdes
vom Verein „Bürger für die Goethestraße“ äußern diese die Hoffnung, nur
noch mit einem Anteil von zehn bis 15 Prozent an den Ausbaukosten
beteiligt zu werden. Das will Marlene Wüstner aber nicht glauben, sie
denkt, dass die mit Vorbescheiden erhobenen Beitragsanteile bestenfalls
um ein Viertel sinken werden, was deutlich mehr sei als von den
Anwohnern eigentlich erwartet.
Im Übrigen ist die Referentin über das Ansbacher Urteil — das noch nicht
schriftlich vorliegt — insofern nicht einmal „ganz unglücklich“, als
das Gericht seine Gründe bereits „satzungsreif“ formuliert hat, die
Stadt also bei der Neufassung einer Satzung bereits wichtige
Anhaltspunkte hat. Diese Satzung hätte dann der Stadtrat in seiner
Oktobersitzung zu beschließen. Trotzdem wird die Stadt „vorsichtshalber“
(Wüstner) Berufung beim Obersten Verwaltungsgericht in München
einlegen.