Nasenstüber für Stadt - Beitragssatzung für Goethestraßen-Ausbau ungültig

22.09.2010

Mit freundlicher Genehmigung der Erlanger Nachrichten

ERLANGEN  - Die städtische Ausbausatzung für die Goethestraße ist ungültig, die Stadt muss eine Neuregelung beschließen, die die Anlieger weniger teuer zu stehen kommen wird. Gegen den ihrer Meinung nach für eine derart befahrene Straße zu hohen Ausbauanteil hatte ein Bürger vor dem Verwaltungsgericht Ansbach geklagt, die Richter gaben ihm nun in vollem Umfang recht.

Die Bauarbeiten sind bald am südlichen Ende der Goethestraße angelangt. Mit der Fertigstellung der Straße ist aber die Diskussion darüber, wie intensiv sie künftig genutzt werden soll, keineswegs beendet.
Die Bauarbeiten sind bald am südlichen Ende der Goethestraße angelangt. Mit der Fertigstellung der Straße ist aber die Diskussion darüber, wie intensiv sie künftig genutzt werden soll, keineswegs beendet.
Foto: Bernd Böhner

Für die Leiterin des Rechtsamts der Stadt, Marianne Vittinghoff, ist diese Entscheidung der Ansbacher Richter „keine Überraschung“, hatten diese doch bereits bei einem Ortstermin Ende Juli zu erkennen gegeben, dass die Goethestraße mit ihrer starken Verkehrsbelastung durch Busse nicht vergleichbar mit anderen Straßen in der Stadt sei, hier also tatsächlich eine Ausnahmesituation vorliege, die eine gesonderte Abrechnung erfordere. Dies vor allem auch unter dem Aspekt, dass der Ausbau dieser Straße durch den besonderen konstruktiven Mehraufwand — schwere Busse bedürfen eines besonders belastbaren Unterbaus, der deutlich teurer als gewöhnlich ist — zu höheren Ausbaukosten und damit zu höheren Anteilen der Anwohner führte.

Frühe Einwände

Damit schließt sich das Gericht der Argumentation der im Verein „Bürger für die Goethestraße“ zusammengeschlossenen Innenstadtbewohner an, die bereits frühzeitig beklagt hatten, dass die von der Stadtverwaltung erhobenen Beitragsrechnungen an die Bürger nicht zu rechtfertigen seien.

Die Richter des Verwaltungsgerichts sehen es höchst problematisch an, wenn zur Ermittlung der Bürgerbeiträge für diese Straße die übliche Straßenausbau-Beitragssatzung angewendet wird — zu „einmalig“ sei diese Situation mit bis zu 1300 Bussen am Tag, um von einer gewöhnlichen Straße zu sprechen. Pikanterweise hat sich das Gericht die Sprachregelung von Oberbürgermeister Siegfried Balleis zu Eigen gemacht, der bei der Wiedereröffnung der Heuwaag-/Goethestraße im Herbst 2009 von der „Aorta“ der Innenstadt sprach und der Straße damit gleichsam jenes Prädikat verlieh, das die Bürger als negativ empfinden: Bis an die Grenzen belastet und damit eine Zumutung.

Rechts- und Ordnungsreferentin Marlene Wüstner glaubt gleichwohl, dass sich der „Schaden“ für die Stadt in Grenzen halten wird. Zwar müsse man davon ausgehen, dass bei einer noch zu formulierenden neuen Beitragssatzung („eine Ausnahmesatzung“, so Frau Wüstner) die Stadt weniger Kosten auf die Bürger wird umlegen können, „aber das wird voraussichtlich weit geringer ausfallen, als die Bürger sich vorstellen“. In einer Mitteilung von David Cushing und Torsten Gerdes vom Verein „Bürger für die Goethestraße“ äußern diese die Hoffnung, nur noch mit einem Anteil von zehn bis 15 Prozent an den Ausbaukosten beteiligt zu werden. Das will Marlene Wüstner aber nicht glauben, sie denkt, dass die mit Vorbescheiden erhobenen Beitragsanteile bestenfalls um ein Viertel sinken werden, was deutlich mehr sei als von den Anwohnern eigentlich erwartet.

Im Übrigen ist die Referentin über das Ansbacher Urteil — das noch nicht schriftlich vorliegt — insofern nicht einmal „ganz unglücklich“, als das Gericht seine Gründe bereits „satzungsreif“ formuliert hat, die Stadt also bei der Neufassung einer Satzung bereits wichtige Anhaltspunkte hat. Diese Satzung hätte dann der Stadtrat in seiner Oktobersitzung zu beschließen. Trotzdem wird die Stadt „vorsichtshalber“ (Wüstner) Berufung beim Obersten Verwaltungsgericht in München einlegen.

pm

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