Mit freundlicher Genehmigung der Erlanger Nachrichten
ERLANGEN
-
Am kommenden Freitag
wird um fünf Uhr morgens die südliche Goethestraße bis zur Inneren
Brucker Straße endlich wieder befahrbar sein. Für Fußgänger bedeutet
dies, keinen langen Umweg mehr in Kauf nehmen zu müssen.
Der Ausbau der Goethestraße liegt in den letzten Zügen. Am Freitag ist die Zufahrt zur Inneren Brucker Straße wieder offen.
Foto: Anestis Aslanidis
Der Ausbau der Goethestraße liegt in den
letzten Zügen. Am Freitag ist die Zufahrt zur Inneren Brucker Straße
wieder offen.
Wie das Tiefbauamt der Stadt Erlangen erklärt, sei dieser
Termin aber nur dann möglich, „wenn die Witterung mitspielt“. Die
abschließende Asphaltschicht dürfe nicht bei Regen aushärten. Insgesamt
liege der Ausbau der Goethestraße aber bislang im vorgesehenen Zeitplan.
Die
gesamte Goethestraße soll dann am Freitag, 19. November, um 11 Uhr für
den Verkehr wieder freigegeben werden. Am gleichen Tag soll der
Busverkehr „Zug um Zug auf den geltenden Fahrplan umgestellt werden“, so
die Auskunft der Erlanger Stadtwerke. Bereits am darauf folgenden
Samstag werde der normale Busverkehr durch die Goethestraße wieder
fahren können.
25 Prozent weniger
Der Umbau der südlichen
Goethestraße war (wie mehrfach berichtet) nicht unumstritten. So hatten
Anwohner zum Beispiel vorgeschlagen, den Busverkehr über den
Großparkplatz umzuleiten. Dies war aber aus Sicht der Stadt nicht
möglich, weil sonst die Geschäfte in der Altstadt keine Anbindung an den
öffentlichen Nahverkehr mehr hätten.
Auch hatten etliche
Hausbesitzer gegen die von der Stadt beschlossenen Erschließungskosten
geklagt — und Recht bekommen. In der jüngsten Stadtratssitzung wurde das
Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach – wie berichtet — in einer
„Sondersatzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages“
umgesetzt.
So werden für die Fahrbahn jetzt rund 30 Prozent und
für die Gehwege bis 60 Prozent Anwohneranteil fällig. Ursprünglich hatte
die Stadt 60 Prozent für die Fahrbahn und bis 80 Prozent für die
Gehwege gefordert. Die Sondersatzung bedeutet für Hausbesitzer, rund 25
Prozent weniger Beiträge bezahlen zu müssen.