Satzung

§1 Name und Sitz

  1. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann „Bürger für die Goethestrasse e.V.".
  2. Er hat seinen Sitz in Erlangen.

 

§2 Vereinszweck

Der Verein hat zum Zweck,

  1. die Förderung der denkmalgeschützten Gebäude in der Erlanger Innenstadt, insbesondere in der Goethestrasse und ihrer benachbarten Strassen, durch Reduzierung des Bus-, PKW- und LKW-Verkehrs, welcher Erschütterungen des Fahrbahnuntergrundes verursacht und langfristig zu einer Schädigung der historischen Bausubstanz führt
     sowie
  2. die Förderung des Umweltschutzes in der Erlanger Innenstadt, insbesondere der Goethestrasse und ihrer benachbarten Strassen, weil die Bewohner dieser Stadtteile einer von dem motorisierten Kraftverkehr herrührenden hohen Immissionsbelastung der Luft (giftige Abgase und Lärm) ausgesetzt sind.

    Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
    Information der Erlanger Stadtverwaltung, Bürger und Parteien zur speziellen Problematik der Goethestrasse
    Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung der Lebenssituation in der Goethestrasse und der Nachbarstrassen. Insbesondere Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation
    Einflussnahme auf die Stadtverwaltung und die Politischen Parteien, um dieses Ziel zu erreichen
    Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit örtlichen und überregionalen Organisationen, die ähnliche Zielsetzungen haben

 

§3 Selbstlosigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßigten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§4 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§5 Mitglieder

  1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
  2. Aufnahmegesuche müssen schriftlich gegenüber dem Vorstand gestellt werden. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. 
  3. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
  4. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.
  5. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.
  6. Ein Mitglied, dass in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen.


§6 Organe

Die Organe des Vereins sind

  1. Der Vorstand, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden
  2. Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
  3. Die Mitgliederversammlung


§7 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern
  2. Jedes Vorstandsmitglied kann den Verein nach außen vertreten
  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf fünf Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. 
  4. Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere eigenständig folgende Geschäfte auszuführen: 
    Erstellung des Haushaltsplanes des Vereins
    Schriftführung und Kasse
  5. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen


§8 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief an die letztbekannte Anschrift der Vereinsmitglieder einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.
  2. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
    Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr,
    Entlastung des Vorstands,
    Wahl des Vorstands,
    Beschluss über Satzungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
  3. Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglie-der Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.
  4. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

 

§9 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im Voraus fällig. Über die Höhe des Jahresbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung.


§10 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein „Bürgergemeinschaft Erlangen", der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

Festgestellt am 14.10.2003