§1 Name und Sitz
- Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und heißt dann „Bürger für die Goethestrasse e.V.".
- Er hat seinen Sitz in Erlangen.
§2 Vereinszweck
Der Verein hat zum Zweck,
- die Förderung der denkmalgeschützten Gebäude in der Erlanger
Innenstadt, insbesondere in der Goethestrasse und ihrer benachbarten
Strassen, durch Reduzierung des Bus-, PKW- und LKW-Verkehrs, welcher
Erschütterungen des Fahrbahnuntergrundes verursacht und langfristig zu
einer Schädigung der historischen Bausubstanz führt
sowie
- die Förderung des Umweltschutzes in der Erlanger Innenstadt,
insbesondere der Goethestrasse und ihrer benachbarten Strassen, weil
die Bewohner dieser Stadtteile einer von dem motorisierten Kraftverkehr
herrührenden hohen Immissionsbelastung der Luft (giftige Abgase und
Lärm) ausgesetzt sind.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
Information der Erlanger Stadtverwaltung, Bürger und Parteien zur speziellen Problematik der Goethestrasse
Erarbeitung
von Vorschlägen zur Verbesserung der Lebenssituation in der
Goethestrasse und der Nachbarstrassen. Insbesondere Vorschläge zur
Verbesserung der Verkehrssituation
Einflussnahme auf die Stadtverwaltung und die Politischen Parteien, um dieses Ziel zu erreichen
Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit örtlichen und überregionalen Organisationen, die ähnliche Zielsetzungen haben
§3 Selbstlosigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in
erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur
für die satzungsgemäßigten Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§5 Mitglieder
- Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
- Aufnahmegesuche müssen schriftlich gegenüber dem Vorstand gestellt
werden. Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand.
- Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
- Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und
muss 3 Monate vor dem Jahresende dem Vorstand schriftlich mitgeteilt
werden.
- Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung
des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den
Ausschluss eines Mitglieds beschließen.
- Ein Mitglied, dass in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen
verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein
ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied
persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den
Ausschluss ist schriftlich zu begründen.
§6 Organe
Die Organe des Vereins sind
- Der Vorstand, bestehend aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden
- Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
- Die Mitgliederversammlung
§7 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Mitgliedern
- Jedes Vorstandsmitglied kann den Verein nach außen vertreten
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf fünf Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.
- Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des
Vereins. Er hat insbesondere eigenständig folgende Geschäfte
auszuführen:
Erstellung des Haushaltsplanes des Vereins
Schriftführung und Kasse
- Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der
Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte
Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende
Änderungen eigenständig durchzuführen
§8 Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vorsitzenden unter
Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen durch persönliche
Einladung mittels Brief an die letztbekannte Anschrift der
Vereinsmitglieder einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte
Tagesordnung mitzuteilen.
- Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr,
Entlastung des Vorstands,
Wahl des Vorstands,
Beschluss über Satzungsänderungen mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
- Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der
anwesenden Mitglie-der Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere
Mehrheit fest.
- Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand geleitet. Über
die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
§9 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1.
Januar eines Jahres im Voraus fällig. Über die Höhe des Jahresbeitrags
entscheidet die Mitgliederversammlung.
§10 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Verein „Bürgergemeinschaft
Erlangen", der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige,
mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Festgestellt am 14.10.2003